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BSG, 17.10.1988 - 1 RA 51/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 28.06.1990 - 4 RA 40/88 Eine Mehrsprachigkeit steht der Zugehörigkeit zum dSK dann nicht entgegen, wenn der Verfolgte die deutsche Sprache wie eine Muttersprache beherrscht und sie in seinem persönlichen Bereich überwiegend gebraucht hat (…BSG SozR aaO Nr. 4 S 14;… BSGE 50, 279, 281 = SozR aaO Nr. 3 S 8; Nr. 13 S 50; BSG Urteil vom 19. April 1990 - 1 RA 51/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Im Anschluß an das genannte Urteil des erkennenden Senats hat der 1. Senat nunmehr entschieden (Urteil vom 19. April 1990, aaO), daß für die Dauer der Übergangsfrist neben den subjektiven, persönlichen Gründen auch die objektiven Lebensverhältnisse erheblich sein können, sofern sie durch die Verfolgung bzw Vertreibung wesentlich geprägt worden sind.